Kosten der Mediation

Was kostet eine Mediation?

Alle Einzelheiten und die genauen Kosten der Mediation werden in der Honorarvereinbarung festgehalten. In diesem ist das Honorar und die Tätigkeit des Mediators oder der Mediatoren erfasst. Die Höhe des Stundensatzes eines Mediators richtet sich nach der Anzahl der Beteiligten und der Art des Konflikts. Zu unserer Mediatorentätigkeit gehört auch die Vor- und Nachbereitung der einzelnen Sitzungen. Die dafür anfallenden Kosten sind im Honorar enthalten und werden nicht zusätzlich abgerechnet. Die Höhe der Auslagen, unter anderem auch die Fahrtkosten, sind für Sie transparent und für Sie planbar.

Die Honorar-Vereinbarung halten wir gemeinsam mit Ihnen vor Beginn des Mediationsverfahrens in schriftlicher Form fest.

Grundsätzlich gilt: Das Erstgespräch zur Information und Entscheidung über die Aufnahme eines Mediationsverfahrens ist kostenfrei.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Vermittlungsverfahren der Mediation werden auf unterschiedliche Weise finanziell unterstützt:

KOSTENBEIHILFE

Die Kostenbeihilfe für eine Mediation ist vom Gesetzgeber noch nicht abschließend geregelt.

KOSTENFREIES ERSTGESPRÄCH

Das Erstgespräch zur Information und Entscheidung über die Aufnahme einer Mediation ist grundsätzlich kostenfrei.

KOSTENTEILUNG

Im Gegensatz zur einer Gerichtsverhandlung, bei der die unterlegene Partei alle Gerichts- und Anwaltskosten trägt, können die Kosten einer Mediation zwischen den Beteiligten aufgeteilt werden.

KOSTENÜBERNAHME

Die Kosten bei innerbetrieblichen Mediationsfällen trägt in der Regel der Arbeitgeber.

RECHTSCHUTZVERSICHERUNG

Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Mediation.